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VDKF-LEC (Leakage & Energy Control) für den Anlagenbetreiber

 

 

 

Um die Ozonschicht zu schützen und CO2-Emissionen zu mindern, sind u. a. folgende nationale und

europäischen Verordnungen und Normen zu beachten:

EU-VO 842/2006 (F-Gase), Chemikalien-Klimaschutzverordnung, EU-VO 1005/2009, Chemikalienozonschicht-

Verordnung sowie die DIN EN 378. Die praktische Umsetzung dieser Rechtsnormen stellt

die Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen und die Kälte-Klima-Fachbetriebe vor neue Aufgaben.
 
Dazu
zählen u. a. umfangreiche Leckagekontrollen, Emissionsreduzierung,

Steigerung der Energieeffizienz, Wartungsaufgaben, Protokollpflichten

und die Erfassung direkter und indirekter Emissionen.

Die VDKF-LEC-Software ist ein Werkzeug, das dem Anlagenbetreiber eine Gesamtlösung seiner
 
Aufzeich
nungs- und Meldepflichten bietet. Neben Planung der Anlage, Installation, Wartung und Service bieten

Kälte-Klima-Fachbetriebe Ihren Kunden mit der VDKF-LEC-Software ein komplettes

Dienstleistungspaket aus einer Hand.

Die EU-Verordnung 1005/2009 (FCKW, H-FCKW), sowie die EU-Verordnung 842/2006 (FKW, H-FKW) verfügen

eine mindestens jährliche Dichtheitsprüfung an stationären Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Kältemittelinhalt.

(siehe Tabelle unten)

EU-Verordnungen sind geltendes Recht in allen Mitgliedsnationen, also auch in Deutschland!

Leistunsgsspektrum VDKF-LEC-Software

Überwachung und Kontrolle der Dichtheit von Kälte- und Klimaanlagen mit Bescheinigung, VDKFDichtheitssiegel

  in elektronischer Form und Leistungsprogramm (Containment)

Erstinbetriebnahmeprotokoll nach DIN EN 378 in Software integriert

Dokumentation der Kältemittelverwendung (Monitoring)

Erstellung des elektronischen Logbuchs der Kälteanlage (nach DIN EN 378)

Erstellen von Klimabilanzen (ODP, GWP, CO2)

Berechnung der Gesamt-Treibhausbelastung (direkten und indirekten Emissionen) einer Anlage

  auf Basis von Ist-Daten durch die TEWI-Wert (Total Equivalent Warming Impact)

Optimierung von Service- und Wartungsplanung

Erkennung und Vermeidung von Verstößen gegen geltende Rechtsnormen (Leckagekontrollen, Aufzeichnungspflichten)

VDKF-LEC-SIEGEL 2010

Übersicht über die Prüffristen von Kälte- und Klimaanlagen

FCKW, H-FCKW z. B. Anlagen mit Kältemittel R22

ab 3 kg mind. alle 12 Monate 01.01.2010 EU-VO 1005/2009

ab 6 kg (hermetisch Art. 23 Abs. 2 geschlossenes System)

ab 30 kg mind. alle 6 Monate 01.01.2010

ab 300 kg mind. alle 3 Monate 01.01.2010

Füllmenge Prüfungsintervall Prüfpflicht ab: Rechtsvorschrift

ab 3 kg mind. alle 12 Monate** 04.07.2007 EU-VO 842/2006

ab 6 kg (hermetisch Art. 3 Abs. 2 geschlossenes System)

ab 30 kg mind. alle 6 Monate 04.07.2007 mind. alle 12 Monate*

ab 300 kg mind. alle 3 Monate 04.07.2007 mind. alle 12 Monate*

Chemikalien- Klimaschutzverordnung § 3 Abs. 1 und 3

* Gem. Artikel 3 Absatz 4 EG-VO 842/2006 können durch Installation eines automatischen Leckageerkennungssystems die Anzahl der

  Dichtheitsprüfungen

  halbiert werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt: Im Zweifelsfall können sich Betreiber für die Anerkennung eines automatischen

  Leckageerkennungssystems an die für den Vollzug der Verordnung zuständigen Landesbehörde wenden.

** Transportkälte: siehe § 3 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Prüfpflicht mind. alle 12 Monate

VDKF-LEC-SIEGEL 2010

Die wichtigsten Elemente der EU-VO 842/2006 (F-Gase), der Chemikalien-Klimaschutzverordnung,

der EU-VO 1005/2009 sowie der Chemikalien- Ozonschicht-Verordnung: Containment/Dichtheit:

Verpflichtung des Anlagenbetreibers zu regelmäßigen Dichtheitskontrollen (siehe Tabelle)

Undichtigkeiten müssen so rasch wie möglich,spätestens jedoch nach 14 Tagen repariert werden.

  Innerhalb eines Monats nach Reparatur einer Undichtigkeit erneute Überprüfung der Anlage zur

  Kontrolle (EG-VO 1005/2009 Art. 23 Abs. 2, EG-VO 842/2006 Art. 3 Abs. 2)

Maximale spezifische Leckageraten für Kälteanlagenab 3 kg Füllmenge, abhängig vom Errichtungstermin

 der Anlage (ChemKlimaschutzV § 3 Abs. 1)

Verpflichtung zur regelmäßigen fachgerechten Inspektion und Wartung von Anlagen

  (ChemOzonSchichtV § 4 Abs.2)

Installation, Wartung oder Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen

  dürfen nur von zertifiziertem Personal ausgeführt werden, das für einen ebenfalls zertifizierten

  Betrieb arbeitet. (EG-VO 842/2006 Art. 5, EG-VO 303/2008, ChemKlimaschutzV §§ 5 und 6)

Kennzeichnungspflicht von Anlagen mit FKW, H-FKW und aufgearbeitetem oder rezykliertem

  H-FCKW als Kältemittel (EG-VO 842/2006 Art. 7 Abs. 1, EG-VO 1005/2009 Art. 11 Abs. 6)

 Reporting/Monitoring:

Die Anlagenbetreiber haben die Pflicht zur Führung von Logbüchern/Protokollen je Anlage. (Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre)

Unternehmen, die Anlagen mit einer Füllmenge ab3 kg betreiben, müssen Aufzeichnungen führen über Menge und Art des

  zurückgewonnenen und
nachgefüllten Stoffes sowie über das Unternehmen oder das technische Personal, das die Wartung

  oder Instandhaltung vorgenommen hat.

  (EG-VO 1005/2009 Art. 11 Abs. 7)

Halten Sie Ihre Energiekosten im Griff
Ein wesentliches Qualitätsmerkmal von Kälte-/Klimaanlagen ist die Dichtheit. Nicht nur aus ökologischen

Gründen ist es erforderlich, dass die Dichtheit der Anlagen gewährleistet sein muss, vielmehr ist es für

die Energieeffizienz zwingend erforderlich, dichte Anlagen zu betreiben.

Energieeffizienter Anlagenbetrieb trägt zur CO2- Reduktion bei und senkt gleichzeitig Ihre Energiekosten!

Dichtheitsprüfung nur vom Fachmann

Vor dem Hintergrund der technischen und insbesondere der sicherheitstechnischen Aspekte, muss garantiert

werden, dass die Überprüfung der technischen Anlagen gemäß EU-Verordnungen 1005/2009 und

842/2006 ausschließlich in der Hand von Fachbetrieben und sachkundigem Personal liegt. Sachkundige Personen

sind solche, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung profunde Kenntnisse auf dem

Gebiet der Kältetechnik erworben haben.


Diese
Voraussetzung erfüllt Ihr Kälte-Klima-Fachbetrieb!

Vertrauen Sie dem Markenzeichen!

Das VDKF-LEC-Siegel bietet Ihnen als Anlagenbetreiber die sichere Gewähr dafür, dass Ihre Anlagen

gemäß EU-Verordnung 1005/2009 und 842/2006 von einem qualifiziertem Kälte-Klima-Fachbetrieb

ordnungsgemäß auf Dichtheit überprüft worden sind. Das VDKF-LEC-Dichtheits-Siegel dokumentiert

die ordnungsgemäße Überprüfung der Kälte-Klima- Anlagen und ist ein Güte-Zeichen, das nur von

qualifizierten und nach internationalen Normen zertifizierten Fachbetrieben in der Öffentlichkeit

verwendet werden darf.

Neben der VDKF-LEC-Software für Kälte-Klima-Fachbetriebe wurde zusätzlich noch eine Version speziell

für Anlagenbetreiber entwickelt. Diese Version bietet den Betreibern jederzeit einen Überblick über alle

Anlagen des Unternehmens, einen einheitlichen Standard für das Monitoring aller Anlagen sowie eine

rechtssichere Dokumentation in einer zentralen Datenbank.

Ihr Kälte-Klima-Fachbetrieb